Foto: Peters Bienenwelt

Eva Peters & H-Peter Hanel  -  Lerchenweg 5, 53881 Euskirchen-Flamersheim

Tel: 02255-8115 -  Mob: 01573-390 77 56  -  E-Mail: imkerei@petersbienenwelt.de

191005Emblem

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Imkerei Peters Bienenwelt

 

Bienensachverständiger

BSV der beiden NRW-Landesverbände
des Imkerverbandes Rheinland e.V. und
des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V.

 

Bienensachverständige in Nordrhein-Westfalen  sind anerkannt und
ausgebildet durch die Imkerverbände Nordrhein-Westfalens, dem Imkerverband Rheinland e.V. und dem Landesverband westfälischer und lippischer Imker  e.V.

Sie sind die ersten Ansprechpartner ihrer Imkerkollegen in Sachen Bienenkrankheiten, Bienenseuchen, Vergiftungen, Futterkranzproben und Gesundheitszeugnisse und werden ggf. auf Anordnung des Amtstierarztes des zuständigen Veterinäramtes tätig.

Vorbedingungen für die Ausbildung zum Bienensachverständigen sind:

  1. eine mindestens 2jährige Zugehörigkeit zu einem Imkerverein,
  2. eine mindestens 3jährige Bewirtschaftung von Bienenvölkern,
  3. die Bereitschaft zur Unterstützung der Veterinärverwaltung,
  4. die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit als Bienensachverständiger (BSV) in den imkerlichen Organisationen des Landes NRW..

Kenntnisse und Fähigkeiten eines Bienensachverständigen erwirbt er/sie durch Teilnahme an einem 7tägigen BSV-Lehrgang und stellt diese in einer abschließenden schriftlichen und mündlichen Prüfung unter Beweis.
Nach bestandener Prüfung verlässt er/sie die Schulungsstätte als Bienensachverständige/r in Nordrhein-Westfalen, anerkannt und ausgebildet durch die Imkerverbände Nordrhein-Westfalens, dem Imkerverband Rheinland e.V. und dem Landesverband westfälischer und lippischer Imker e.V. mit (Dienst-) Ausweis und Passbild.

Danach bedarf es zusätzlich der Anerkennung der Veterinärämter der Gebiete, in denen er/sie tätig sein möchte.

 

Hans-Peter Hanel

hat am Grundkurs für Bienensachverständige im Fachinstitut für Bienen und Imkerei, Mayen - 16.02. bis 26.04.2016 - mit Erfolg teilgenommen.

Registriert und anerkannt als Bienensachverständiger wurde er bisher von den Veterinärämtern des Kreises Euskirchen und des Rhein-Sieg-Kreises.

Seine bisherigen Tätigkeiten als Bienensachverständiger waren::

  1. Beratung der Imkerkollegen
  2. Ziehen von Futterkranzproben für Laboruntersuchungen zur Befallskontrolle der Bienenbrut durch die Amerikanische Faulbrut innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises und des Kreises Euskirchen sowie die Untersuchungen und Vorabbestätigungen der Faulbrutfreiheit gegenüber dem Veterinäramt Siegburg bei illegal in den Rhein-Seig-Kreis eingewanderten und aufgestellten Bienenvölkern,
  3. Untersuchung von Bienenvölkern und Bestätigung der Faulbrutfreiheit innerhalb des Kreises Euskirchen für das Veterinäramt Euskirchen als Grundlage für das Ausstellen eines Gesundheitszeugnisses für die untersuchte Imkerei.
  4. Praxisanleitung von Kleingruppen der Neuimkerausbildungskurse 2022 und 2023 des Bienenzuchtvereins Rheinbach.

 

 

Ein Gesundheitszeugnis ist immer dann erforderlich, wenn der Imker mit seinen Bienenvölkern eine Tracht (z.B. Raps, Akazie, Linde, Löwenzahn oder auch Tanne) anwandern möchte, die außerhalb seines Kreises liegt. Ebenfalls erforderlich ist ein Gesundheitszeugnis für einen Züchter, der seine Ableger und Königinnen verkaufen möchte.
Kurz, das Gesundheitzeugnis ist u.U. von großem Nutzen für zusätzliche Einnahmen des Imkers.

Die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses erfolgt auf der Grundlage

  1. einer Untersuchung der Bienenvölker auf klinische Symptome der Amerikanischen Faulbrut durch einen Bienensachverständigen und Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung,
  2. einer Laboruntersuchung und Vorlage der Negativbescheinigung.

Kosten, die für den Erhalt eines Gesundheitszeugnisses erforderlich werden, sind hier aufgelistet.

 

Kosten (ca.) für den Erhalt eines Gesundheitszeugnisses
incl. Laborkosten, Kosten für den Bienensachverständigen und div. Nebenkosten und Ausstellung des Gesundheitszeugnisses


Typ 1
(€)


Typ 2
(€)

Kosten je Anfahrt des Bienensachverständigen
je Entfernungs-km (Wohnort - Tätigkeitsort)
mind. (im 10-km-Bereich) - pro Anfahrt


1,300
13,00


1,30
13,00

Untersuchung (Völker ohne Befund) - je Volk

2,50

---

Ziehung von Futterkranzproben - je Volk

---

2,50

Nebenkosten fürTyp 1.: Ausstellen der Bescheinigung, Porto

6,00

---

Nebenkosten fürTyp 2.: Probenbecher, Protokoll, Verpackung und Porto für das Verschicken zum Labor


---


10,00

Sichern von Waben, Bienen u. Brut bei positivem Befund incl. Porto und Verpackung für den Transport zum Labor


20,00


20,00

Laborkosten, Futterkranzprobe

---

24,00

Laborkosten für die Untersuchen von Waben, Bienen und Brut bei befallenen Völkern bei Befall

26,00
-  45,00

26,00
 -  45,00

Amtliches Gesundheitszeugnis, ausgestellt vom Veterinäramt

30,00

30,00

 


Beispiel:

 

EUR

Fahrt nach Enzen 14km a 1,30 €

15,20

Untersuchung 4 Völker a 2,50 €

10,00

Gesamtkosten BSV:

24,00



+ Laborkosten
+ Gebühren des Veterinäramtes